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Zunächst einige allgemeine Informationen zur Riester Rente an sich.

Geldgeschenke vom Staat

Seit dem Jahr 2002 verschenkt der Staat Geld an alle, die Ihre Absicherung aufbessern wollen. Voraussetzung ist, dass Sie einen Riester Abschluss abschließen. Auf diese Weise will der Gesetzgeber verhindern, dass Menschen in die Altersarmut abrutschen. Gefördert wird die Riester Rente mit amtlichen Zulagen und Steuervergünstigungen. Im Gründungsjahr 2002 lag die jährliche Grundzulage, die man mit einem Riester-Kontrakt erhielt, bei 38 Euro. Seit 2008 beträgt die Grundzulage 154 Euro. Das ist das Geld, das jedermann Riester-Sparer auf jeden Fall erhält, wenn er mindestens 4% seines Bruttoeinkommens in den Riester-Vertrag einzahlt. Dazu kommen weitere Zulagen für Ehepartner und Kinder, sowie besagte Steuerersparnis, die sich auch an der Höhe der Riester- orientiert. Im Maximalfall kann eine Summe in Höhe von 2.100 Euro vorm Finanzamt geltend gemacht werden.
Die Riester Rente ist eine freiwillige private Absicherung des Lebensabends und gilt als die dritte Säule der Altersvorsorge. Seit Einführung der Riester Rente bis zur Jahresmitte 2010 sind ehedem knapp 14 Millionen Riester-Renten-Verträge geschlossen worden. So wurden seither über 19 Milliarden Euro als Vorsorge in Riester investiert, die vom Staat mit fast 8 Milliarden Euro an Zuschüssen unterstützt wurden.

Wie viel muss in eine Riester Rente investiert werden?

Um die volle Förderung zu kriegen, müssen Sie mindestens 4% Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommnes in den Riester-Kontrakt einzahlen. Diesen Betrag müssen Sie nunächst selbst aufbringen und empfangen dann die Förderung zum Jahreswechsel erstattet. Es ist deswegen nicht so, dass die amtlichen Zuschüsse automatisch zu Ihren Beiträgen jeden Monat hinzugerechnet werden und den Beitrag entsprechend reduzieren. Erst einmal zahlen Sie die selbst. Wenn Sie dann die jährlichen Zuschüsse beantragen und mindestens die 4% des Vorjahres-Bruttoeinkommens in die Riester Rente investiert haben, kriegen Sie die Förderung auf Ihr Konto überwiesen. Sie können das Geld dann entweder für die Riester- im nächsten Jahr verwenden oder es anderweitig sinnvoll für später zurücklegen. Sie können es natürlich gleichwohl ausgeben. In der Verwendung sind Sie frei. Hauptsache Sie zahlen auch weiterhin 4% Ihres Bruttoeinkommens in die Riester Rente, um fürderhin weiterhin die volle Prämie zu empfangen.

Es gibt allerdings einen Mindestsatz, der auf jeden Fall in die Riester Rente eigezahlt werden muss, damit Sie die volle Förderung kriegen können. Dieser sogenannte Sockelbetrag beträgt 60 Euro. Sollte Ihre jährlichen Brutto-Einnamen entsprechend so gering sein, dass 4% davon weniger als 60 Euro im Monat wären, müssten Sie trotzdem 60 Euro in die Riester Rente investieren. Sollten Ihre eingezahlten weniger als 4% betragen, dann beziehen Sie die Förderung um einen entsprechenden Prozentsatz reduziert. Es ist somit keine Katastrophe, wenn Sie einmal weniger einzahlen, denn das Geld arbeitet ja trotzdem für Sie. Und die Summe, die Sie eingezahlt haben, bleibt ja fürderhin unverändert, da Sie die selbst monatlich leisten, unabhängig von der Höhe des Zuschusses.

Die Merkmale einer Riester Rente

Nicht jedes Produkt zur Absicherung kann fürderhin ein Riester-Produkt werden. Das dürfen nur ganz bestimmte, die entsprechend zertifiziert sind. Diese Zertifizierung übernimmt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht - abgekürzt BaFin. Viele haben seither von der BaFin gehört, manche noch nicht, ist gleichwohl fürderhin nicht weiter wichtig, Hauptsache, man hat unlängst mal von der Riester Rente gehört. Wie sieht nun solche Zertifizierung aus?
Zunächst einmal müssen die Produkte eine lebenslange Rente bieten, die monatlich ausgezahlt wird. Zusätzlich müssen Sie eine anschließende Teilkapitalverrentung ab dem 85. Lebensjahr des Riester-Renten-Beziehers bieten. Ein dritter wichtiger Punkt ist die Möglichkeit einer einmaligen Teilauszahlung in Höhe von 30% Prozent zu Beginn der Verrentung. Wer derartige Teilauszahlungen haben will, muss nicht befürchten, dass er dann einen Teil der erhaltenen Förderung zurückzahlen muss. Weiterhin darf die Rente nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch genommen werden und die eingezahlten sowie die Förderung müssen von dem garantiert werden. Erst wenn all diese Kriterien erfüllt sind, hat ein Produkt die Chance, ein Riester-Produkt zu werden.

(c) B&S

Hannoversche Leben


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